Direkte Hilfe für Ihr Unternehmen:
“Ich helfe Ihrem Unternehmen dabei Liquidität zu erhalten.”
Ich helfe Ihnen aus Ihrer jetzigen Situation wenn:
Direkte Hilfe für Ihr Unternehmen:
Ich helfe Ihnen aus Ihrer jetzigen Situation wenn:
Analyse & Maßnahmen
In dem kostenlosen Beratungsgespräch erklären Sie mir Ihre Situation. Ich werde Ihnen aufzeigen welche Optionen Sie haben, welche aus meiner Sicht in Ihrer jetzigen Situation am besten ist und wie wir gemeinsam Ihre Situation ins Positive lenken können.
Das Beratungsgespräch dauert ca. 45-90 Minuten, ist absolut kostenlos und Sie verpflichten sich dadurch zu nichts. Es dient lediglich dazu Ihnen aufzuzeigen welche Möglichkeiten Sie haben.
Termin zum kostenlosen Beratungsgespräch machen
Wir analysieren im Beratungsgespräch gemeinsam wie Sie schnellstens einen anderen Weg einschlagen können
Gemeinsam fangen wir sofort an die nötigen Maßnahmen einzuleiten, damit Sie schnellstmöglich wieder ruhig schlafen können
Der Krisen-Profi
Ich bin ehemaliger Top-Bankkaufmann im Firmenkundengeschäft verschiedener Banken und seit vielen Jahren erfolgreich tätig. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen kenne ich die Fördermöglichkeiten die Ihnen in Ihrer Situation am besten helfen. Somit kann ich Ihnen für Ihre Lage die besten Tipps geben. In meiner Eigenschaft bei der KfW ( Kreditanstalt für Wiederaufbau, Berlin ) in der KfW Beraterbörse, BAFA ( Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), als gelisteter und zugelassener Unternehmensberater, beschäftige ich mich seit Jahren damit, die wirtschaftlichen Situationen kleiner und mittelständischer Unternehmen zu analysieren, ggfls. neu zu ordnen, zu strukturieren und somit zu deren Existenzsicherung beizutragen. Dabei beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei Ihren Wachstums- und Neustrukturierungsplänen persönlich.
Ob eine Insolvenzantragspflicht besteht, ergibt sich aus den Bestimmungen der Insolvenzordnung.
Grundsätzlich besteht eine Insolvenzantragspflicht nur bei Unternehmen bei denen eine Haftungsbeschränkung besteht. Dies ist zB. bei GmbH´s der Fall. Bei Einzelunternehmen zB. besteht auf Grund der persönlichen Haftung des Unternehmers keine Insolvenzantragspflicht.
Bei antragspflichtigen Unternehmen besteht eine Pflicht wenn entweder eine Überschuldung und/oder eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Diese besteht in der Regel dann wenn Sie nicht in der Lage sind innerhalb von drei Wochen mindestens 90% Ihrer fälligen Verpflichtungen aus Kontoguthaben, offenen Kreditlinien oder BAR Vermögen zu begleichen.
Ob eine Antragspflicht aus dem einen oder anderen Grund besteht, muss genau geprüft werden. Oftmals und das hat die Erfahrung gezeigt empfinden Unternehmer sich bereits in der Insolvenzpflicht obwohl dies gar nicht der Fall sein muss.
Wie eine Insolvenz auch in aktuellen CORONA Zeiten, vermieden werden kann um Ihr Unternehmen zu retten, erkläre ich Ihnen gerne in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch.
Wenn Sie mit mir zusammenarbeiten, stehe ich Ihnen ab sofort 24/7 rund um die Uhr persönlich zur Seite. Ich unterstütze Sie bei jeder Ihrer Entscheidungen und helfe Ihnen in jeder Situation, egal wie schwierig sie ist, die richtige und für Sie beste Entscheidung zu treffen. Sie haben ab sofort einen individuellen Ansprechpartner der Ihnen zu Seite steht. Gemeinsam ist man immer stärker!
Sie benennen mir im persönlichen Gespräch Ihr Problem und wir wollen gemeinsam zunächst einmal herausarbeiten, wo die Gründe für die Entstehung Ihrer Probleme liegen. Nachdem wir die Ursachen Ihrer Probleme herausgefunden haben, erarbeite ich mit Ihnen eine Strategie wie man die Ursachen bekämpfen und in Zukunft vermeiden kann. Sofern die vorgenannten Ursachen ein finanzielles Problem ausgelöst haben, werden wir mittels einer auf Ihre Situation zugeschnittene monatsausweisende Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung auf 3 Jahre im Voraus Ihren Kapitalbedarf für die aktuelle Situation und vor allem die künftige Situation erarbeiten. Diesen Kapitalbedarf können wir mit verschiedenen öffentlichen Förderdarlehen oder Beteiligungskapitalien finanzieren. Die hierfür notwendigen Anträge erarbeite ich für Sie und begleite Sie zu den Bankgesprächen bis zur Valutierung Ihrer Finanzierung. Auf Grund meiner persönlichen Begleitung bei Ihren Bankgesprächen erfahren Sie eine Aufwertung auf Augenhöhe mit der Bank und es tritt der sogenannte Third Party Effekt ein, der durch meine fachlich qualifizierte Begleitung entsteht. Man redet mit Ihnen auf Augenhöhe und nicht mehr als Schuldner!
Sie müssen bereit sein mir schonungslos und wahrheitsgemäß Ihre Situation zu schildern.
Ich benötige vorerst von Ihnen folgende Unterlagen:
Mehr benötige ich nicht!
Wir arbeiten natürlich nicht umsonst. Aber Ja, Sie können sich unsere Beratung leisten.
Auf Grund meiner Zertifizierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bin ich autorisiert für Sie im Rahmen öffentlich geförderter Beratungsprogramme tätig zu werden, die mit bis zu 90% vom Staat bezuschusst werden. Zudem werden unsere Honorarabsprachen mit Ihnen ganz individuell auf Ihre Situation zugeschnitten vereinbart. Zum größten Teil arbeite ich auch erfolgsabhängig! Reden wir einfach darüber!
Wenn Sie mit Ihrer Bank erfolgreich verhandeln wollen, vor allem in schwierigen Situationen, dann müssen Sie dies auf Augenhöhe machen. Und da besteht das Problem! Sie sind nicht mehr Kunde der Bank, sondern nur noch Schuldner. Nach dem alten Grundsatz : „Bei Sonne verteilen die Banken die Regenschirme und bei Regen ziehen sie diese wieder ein.“ Ein Bankgespräch in einer schwierigen Situation muss sehr gut vorbereitet sein. Sie müssen vor allem positiv perspektivisch auftreten. Dies erreicht man mit einer guten Zukunftsstrategie und entsprechenden Finanzunterlagen.
Als erstes überprüfe ich Ihre Buchhaltung und die Auswertungen, die ich von Ihrem Steuerberater erhalte. Letzte Bilanzen, aktuelle BWA und SUSA usw. Anhand dieser Unterlagen kann ich sehr schnell erkennen, ob Ihr Steuerberater Ihre Unterlagen richtig verbucht hat oder aber durch falsche Buchungen oder Zuordnungen Ihr Unternehmen schlechter darstellt, als es wirklich ist. Grundsätzlich gehen die steuerlichen Ziele, mit denen die man für die Zusammenarbeit mit einer Bank benötigt, weit auseinander. Kennen Sie nicht das Gefühl, das Sie sich von Ihrem Steuerberater nicht gut beraten oder begleitet fühlen? Hätte er Sie nicht viel früher auf gewisse Entwicklungen aufmerksam machen müssen, die eine Steuernachzahlung oder Vorauszahlung verhindert hätte? Stellt er ihnen nur hohe Rechnungen, die Sie nicht verstehen und arbeitet nur noch wenn Sie bezahlt haben? Kennen Sie nicht das Argument Ihres Steuerberaters, dass er alles richtig gemacht hat, jedoch Ihm nicht alle Belege vorliegen?
Genau da setze ich an und erarbeite als Bindeglied zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater die für eine Finanzierung notwendigen korrekten Unterlagen. Ergänzt mit einem von mir erstellten Businessplan der die Zukunft darstellt, werden wir gemeinsam Ihren Erfolg feiern. Die Bank glaubt Ihnen wieder und respektiert Sie wieder als Kunden und nicht als Schuldner!
Sehr schnell!